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Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes:

  1. Kostenübernahme für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung.
  2. Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten von Schülerinnen und Schüler und für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
  3. persönlicher Schulbedarf (ausgenommen: Verbrauchsmaterialien).
  4. Schülerbeförderungskosten (soweit sie nicht von Dritten übernommen werden).
  5. Lernförderung/geförderter Nachhilfeunterricht.
  6. Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten.
  7. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Leistungen können beantragen:

  1. Sozialgesetzbuch II – Leistungsbezieher (Hartz IV)
  2. Sozialgesetzbuch XII – Leistungsbezieher (Grundsicherung/Sozialhilfe)
  3. Leistungsbezieher nach dem WoGG (Wohngeld/Lastenzuschuss)
  4. Leistungsbezieher von Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz

Landratsamt Bad Kissingen

Sozialwesen – Bildung und Teilhabe

 

Sachbearbeiterin
Frau M. Römmelt
Obere Marktstraße 6
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-2010
Fax: 0971/801-772010

 

Sachbearbeiterin
Frau M. Rickert
Obere Marktstraße 6
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-2012
Fax: 0971/801-772012

 

Sachbearbeiterin
Frau A. Lenz
Obere Marktstraße 6
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-2012
Fax: 0971/801-772012
MEINE NACHHILFE - Bildungspaket für Bad Kissingen

Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Den gibt es entweder im Jobcenter bei der Kreisverwaltung/ Landratsamt oder im Bürgeramt.

1. Schritt: Nachhilfe ja oder nein?
Sie stellen zusammen mit Ihrem Kind fest, ob Nachhilfeunterricht notwendig ist, um die Versetzung nicht zu gefährden. Bei größeren Wissenslücken kann Nachhilfe bereits am Anfang des Schuljahres nötig sein.

2. Schritt: Nachhilfeumfang
Planen Sie einen sinnvollen Umfang der Nachhilfe: Zu viel Nachhilfeunterricht pro Woche, dann wird Ihr Kind blockieren; zu wenig, dann bleiben die Erfolge aus. Gerne beraten wir Sie, welcher Nachhilfeumfang erforderlich ist.

3. Schritt: Bestätigung der Schule
Sie bitten den Fachlehrer oder die Klassenleitung um eine Bestätigung der Notwendigkeit einer Nachhilfe-Fördermaßnahme (Antragsformulare gibt es bei der zuständigen Behörde)

4. Schritt: Antragstellung
Sie reichen die Bestätigung zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde in ihrem Landkreis ein. Dies finden sie:

Für Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag und Leistungsberechtigte nach § 2 oder 3 AsylbLG
sowie für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) unter:
– Bundesministerium für Arbeit und Soziales (der Link führt sie direkt zur passenden Seite für ihren Landkreis)
Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid zu.

5. Schritt: Auswahl des Nachhilfeinstituts

6. Schritt: Abrechnung
„Meine Nachhilfe” rechnet direkt mit der zuständigen Behörde ab. Sie brauchensich in der Regel um nichts mehr kümmern.

Anschriften & Ansprechpartner finden Sie in der linken Spalte.